Weitere Inhalte - Wildentnahme in den Domänengebieten

In Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe g) des D.L.H. Nr. 36/2016 wird verfügt, dass eine der Aufgaben der Agentur Landesdomäne die Regelung und Kontrolle der Wildentnahme in den Domänenwildschutzgebieten ist, um die Schalenwildbestände zu regulieren und den Jungwald vor Verbiss zu schützen.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe im öffentlichen Interesse ist es notwendig, einen Managementplan für den Wildbestand in den Domanialflächen zu erstellen. Dieser verfolgt das Ziel, strukturierte, den Lebensräumen angepasste, gesunde Wildbestände zu garantieren, sowie Schäden an der Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden. Aus wildbiologischen Gründen wird dabei beim weiblichen und männlichen Gams-, Rot- und Rehwild sowie in die jeweilige Jugendklasse eingegriffen.

Der Direktor / die Direktorin der Agentur Landesdomäne erstellt hierfür Entnahmepläne für die jeweilige Schalenwildart mit Angabe der Geschlechter- und Altersklassen. Das Forst- und Jagdaufsichtspersonal der Agentur überprüft dabei die positive Entwicklung der Wildbestände. Die Entnahmepläne werden jährlich, und zwar für ein Jagdjahr, erstellt.

Neben den in der Tabelle unten angeführten Entnahmen in den Domänengebieten ist eine gewisse Anzahl von Entnahmen für die Ausbildungskurse an der Forstschule Latemar bestimmt, wie zum Beispiel für die Ausbildung von so genannten „kundigen Personen“, die gemäß EU-Hygienerecht prüfen, ob das Wildbret unbedenklich und hygienisch einwandfrei ist, bevor es an den Endverbraucher weitergegeben wird, oder für Kurse über Zerwirken und Wildbret Verwertung.

Jedes Jahr werden auch einige Entnahmen in den Domänengebieten für die Ausbildung von Jungjägerinnen und Jungjägern reserviert. Diese werden ausschließlich von erfahrenem Jagdpersonal durchgeführt. Den Jungjägerinnen und Jungjägern soll damit die Möglichkeit geboten werden, das richtige Ansprechen des Wildes vor dem Schuss, das Aufbrechen und das Beurteilen des erlegten Stückes im Hinblick auf Wildkrankheiten zu erlernen.

Seit dem Jahre 2014 werden Wildentnahmen auf Domänenflachen auch bestimmten jagdlich benachteiligten Revieren kraft Gesetzes zugeteilt, wobei Kriterien wie das Verhältnis Jagende pro Jagdfläche oder das Vorhandensein von großen besiedelten Flächen in einem Jagdrevier einfließen.

Zudem sollen auch jenen Revieren kraft Gesetzes, in welchen sich sehr große Wildschutzgebiete befinden und die keine größeren Flächen im Konzessionsweg erhalten haben, Entnahmen gewährt werden. Das Wildbret der erlegten Tiere muss der betreffenden Gemeinde, dem Revier, einem ONLUS-Verein oder einer öffentlichen Körperschaft zur Verfügung gestellt werden.

Die Auswahl der Personen der jeweiligen Reviere (aktive Jägerinnen und Jäger), die mit den Entnahmen betraut werden, muss transparent und objektiv, möglichst unter Einhaltung von Rotationsprinzipien erfolgen.

Die Zuteilungen für das Jahr 2021 werden nach Erlass des Dekretes des Direktors der Agentur Landesdomäne betreffend den Entnahmeplan 2021 auf Basis der Bestandserhebungen veröffentlicht.

Begünstigte für die Wildentnahme in den Domänengebieten außer Nationalpark Stilfser Joch

Entnahmen 2021

Rotwild

Gamswild

Rehwild

Reviere ohne Jagdfläche

Prad

3

 

Martell

3

 

Stilfs

1

4

 

Glurns

2

 

Reviere mit wenig  Jagdfläche

Bozen

2

Brixen

1

Meran Untermais

1

Meran Obermais

1

Plaus

1

Tscherms

1

Leifers

1

Gargazon

1

Reviere mit mehr als 300 ha Wildschutzgebiete mit Wald

Villnöss

1

Stilfes

1

Moos i.Passeier

1

Welschnofen

1

Deutschnofen - Reiteralm (abwechselnd: 2 Jahre Deutschnofen, 1 Jahr Reiteralm)

1

Interessenvertretungen

Südtiroler Jagdverband (SJV)

1

2

Jagdbezirk Oberpustertal

1

1

 

Jagdbezirk Bruneck

 

2

Jagdbezirk Sterzing

 

2

Jagdbezirk Brixen

 

2

Jagdbezirk Bozen

1

 

1

Jagdbezirk Unterland

1

 

1

Jagdbezirk Meran

1



1

Jagdbezirk Vinschgau

1

 

1

 

Jungjäger*innen

1

1

Vereinigung der Südtiroler Jagdaufseher

1

Interessengemeinschaft des Landesforstkorps Südtirol

1



Stand: Juli 2021