Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
Das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 "Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen" (Externer Link) enthält Bestimmungen über die Verwaltung von Ersatzerklärungen und das Einholen der Daten von Amts wegen.
Siehe Artikel 5 (Unterlagen) L.G. 17/1993.