An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge

Die an die Bediensteten der Agentur erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.

Die Ermächtigung zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit der Landesbediensteten der Agentur ist durch die "Verordnung über die Nebentätigkeiten", Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.

Die Liste der Aufträge und Nebentätigkeiten, zu deren Annahme die Landesbediensteten der Agentur ermächtigt wurden, finden Sie auf der Transparenzseite der Provinz (Externer Link).

Die Liste der Aufträge und Nebentätigkeiten, zu deren Annahme die Bediensteten der Agentur Landesdomäne ermächtigt wurden, finden Sie hier (Externer Link).